July 27, 2026·3 min read·AIgentic.media

Eine Nachrichtenagentur verklagte OpenAI wegen Diebstahls ihrer Artikel — und ihre eigenen Beweise widerlegten den Vorwurf.

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Eine Nachrichtenagentur verklagte OpenAI wegen Diebstahls ihrer Artikel — und ihre eigenen Beweise widerlegten den Vorwurf.

Eine große indische Nachrichtenagentur zog vor den Delhi High Court mit einem scheinbar wasserdichten Fall: OpenAI, so argumentierte sie, habe Tausende ihrer urheberrechtlich geschützten Artikel in ChatGPT aufgenommen und reproduziere sie nun ohne Erlaubnis. Das Problem? Die Artikel, die ANI als Beweise vorlegte, wurden veröffentlicht, nachdem die Modelle bereits trainiert worden waren. Das Gericht wies nicht nur den Antrag zurück. Es schuf einen rechtlichen Rahmen dafür, wann KI-Training als private Nutzung gilt — und die Nachrichtenagentur scheiterte an jedem einzelnen Test.

Der Fall, der nach hinten losging

Asian News International (ANI), eine der größten Nachrichtenagenturen Indiens, verklagte OpenAI Ende 2024 mit der Behauptung, das Unternehmen habe seine urheberrechtlich geschützten Inhalte sowohl für das Training von ChatGPT als auch für die Ausgaben des Chatbots genutzt. ANI beantragte eine einstweilige Verfügung, um OpenAI die Nutzung seiner Inhalte während des laufenden Verfahrens zu untersagen.

Richter Amit Bansal vom Delhi High Court lehnte den Antrag in beiden Punkten ab. Laut einem Bericht von The Decoder bestand das Kernproblem darin, dass ANIs Beweise sein eigenes Argument aktiv untergruben. Die Agentur legte ChatGPT-Ausgaben vor, die angeblich nahezu wortwörtliche Kopien ihrer Artikel waren. OpenAI konnte jedoch nachweisen, dass die betreffenden Modelle, GPT-4 und GPT-4o, auf Daten bis April 2022 beziehungsweise April 2024 trainiert worden waren. Die von ANI zitierten Artikel stammten größtenteils aus August und September 2024 — nach dem Trainings-Cutoff.

Warum die Beweise scheiterten

Das Urteil legte eine Reihe von Schwächen in ANIs Argumentation offen. Die Agentur hatte die Modelle mit sogenannten Adversarial Prompts explizit angewiesen, Artikel "exakt" zu reproduzieren. Selbst mit diesen aggressiven Aufforderungen konnte ANI keine einzige wortwörtliche Reproduktion vorlegen.

Der Richter stellte fest, dass Fakten in Nachrichtenartikeln im Allgemeinen nicht urheberrechtlich schützbar sind und dass die Reproduktion von Themen und Schlagzeilen keine direkte Konkurrenz zu ANI darstellt. Mehrere indische Medien, darunter The Hindu und The Indian Express, berichteten über das Urteil als wegweisenden Präzedenzfall.

Das Argument des öffentlichen Interesses

Der vielleicht bedeutendste Aspekt des Urteils war Richter Bansals ausdrückliche Berücksichtigung des öffentlichen Interesses. Laut Bar and Bench entschied das Gericht, dass eine einstweilige Verfügung Indiens sich entwickelndes KI-Ökosystem schädigen würde. ETLegalWorld berichtete, dass das Gericht KI-Training als prima facie faire Nutzung unter Section 52 des indischen Urheberrechtsgesetzes einstufte.

Was als Nächstes kommt

Das Urteil betraf nur eine einstweilige Verfügung, kein endgültiges Urteil. Der Hauptprozess wird mehrere ungelöste Fragen behandeln: ob Modelle urheberrechtlich geschützte Inhalte dauerhaft speichern, ob RAG-basierte Ausgaben als "Kommunikation an die Öffentlichkeit" gelten und ob OpenAIs Nutzung letztlich transformativ genug ist.

Der Fall wurde international als eines der ersten großen KI-Urheberrechtsurteile aus dem Globalen Süden aufmerksam verfolgt.

Eine skeptische Betrachtung

Das Urteil ließ eine Frage offen: Was passiert, wenn ein Modell nachweislich urheberrechtlich geschützte Inhalte memoriert und reproduziert? Ein künftiger Kläger mit besseren Beweisen könnte zu einem ganz anderen Ergebnis kommen. Die Branche hat einen nützlichen Präzedenzfall. Sie sollte ihn nicht als pauschale Ausnahme missverstehen.

Quellen

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