27. Juli 2026·2 Min. Lesezeit·AIgentic.media

Eine Nachrichtenagentur verklagte OpenAI wegen Diebstahls ihrer Artikel — und ihre eigenen Beweise widerlegten den Vorwurf.

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Eine Nachrichtenagentur verklagte OpenAI wegen Diebstahls ihrer Artikel — und ihre eigenen Beweise widerlegten den Vorwurf.

Eine große indische Nachrichtenagentur zog vor den Delhi High Court mit einem scheinbar wasserdichten Fall: OpenAI, so argumentierte sie, habe Tausende ihrer urheberrechtlich geschützten Artikel in ChatGPT aufgenommen und reproduziere sie nun ohne Erlaubnis. Das Problem? Die Artikel, die ANI als Beweise vorlegte, wurden veröffentlicht, nachdem die Modelle bereits trainiert worden waren.

Der Fall, der nach hinten losging

Asian News International (ANI), eine der größten Nachrichtenagenturen Indiens, verklagte OpenAI Ende 2024 mit der Behauptung, das Unternehmen habe seine urheberrechtlich geschützten Inhalte für das Training von ChatGPT genutzt. ANI beantragte eine einstweilige Verfügung, um OpenAI die Nutzung seiner Inhalte zu untersagen. Richter Amit Bansal lehnte den Antrag ab. Laut The Decoder bestand das Kernproblem darin, dass ANIs Beweise sein eigenes Argument untergruben.

Warum die Beweise scheiterten

Das Urteil legte eine Reihe von Schwächen in ANIs Argumentation offen. Die Agentur hatte die Modelle mit sogenannten Adversarial Prompts angewiesen, Artikel exakt zu reproduzieren. Selbst damit konnte ANI keine einzige wortwörtliche Reproduktion vorlegen. Der Richter stellte fest, dass Fakten in Nachrichtenartikeln nicht urheberrechtlich schützbar sind. Mehrere indische Medien, darunter The Hindu und The Indian Express, berichteten über das Urteil als wegweisenden Präzedenzfall.

Das Argument des öffentlichen Interesses

Richter Bansals ausdrückliche Berücksichtigung des öffentlichen Interesses war ein bedeutender Aspekt des Urteils. Laut Bar and Bench entschied das Gericht, dass eine einstweilige Verfügung Indiens KI-Ökosystem schädigen würde.

Was als Nächstes kommt

Der Hauptprozess wird mehrere Fragen behandeln: ob Modelle urheberrechtlich geschützte Inhalte dauerhaft speichern, ob RAG-basierte Ausgaben als Kommunikation an die Öffentlichkeit gelten und ob OpenAIs Nutzung transformativ genug ist.

Eine skeptische Betrachtung

Was passiert, wenn ein Modell nachweislich urheberrechtlich geschützte Inhalte memoriert? Ein künftiger Kläger mit besseren Beweisen könnte zu einem anderen Ergebnis kommen.

Quellen

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